Das Grundbuch ist ein öffentliches Register und wird vom Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts geführt. Es dient der Veröffentlichung aller vergangenen und gegenwärtigen zu einem Grundstück gehörenden Rechte.

Es beinhaltet das Bestandsverzeichnis inkl. Lage und Größe sowie Rechte, die auf dem Grundstück liegen, Eigentumsverhältnisse und die Verteilung des Eigentums, Lasten und Beschränkungen, Pfandrechte (bspw. Hypotheken oder Grundschulden) sowie das Handblatt, auf dem alle Vorgänge notiert sind, die sich durch Eintragungen, Löschungen oder Änderungen ergaben. Alle, die ein nachweislich berechtigtes Interesse haben, können Einsicht in das Grundbuch beantragen und erhalten nach Bewilligung einen Grundbuchauszug, wie bspw. Grundstücksinhabende oder Notare.