Bei einer Eigentümerversammlung handelt es sich um eine Versammlung aller Wohnungsinhabenden einer Immobilie. Während der Eigentümerversammlung werden gemeinsam Entscheidungen hinsichtlich der Verwaltung des gemeinsamen Hauses getroffen, u.a. bezüglich der Instandsetzung oder Instandhaltung, sowie Fragen hinsichtlich der Hausordnung und Gebrauchsregelungen.

Außerdem wird im Zuge der Eigentümerversammlung ein Wirtschaftsplan erstellt, in dem die Kosten für das darauf folgende Wirtschaftsjahr aufgeführt sind. Aus den errechneten Jahreskosten lassen sich die Beiträge ermitteln, die die Wohnungsinhabenden monatlich zur Instandhaltung der Immobilie abtreten müssen. Am Ende des Jahres werden die geplanten Kosten bzw. die durch Monatsbeiträge gesammelten Gelder den tatsächlichen Ausgaben gegenübergestellt. Wenn die tatsächlichen Kosten die geplanten Kosten übersteigen, werden auch diese Kosten gemeinschaftlich von allen Wohnungseigentümern getragen. Waren die Kosten hingegen niedriger, wird das Geld entweder für spätere Aufwendungen einbehalten oder an die Inhabenden ausgezahlt.