Bei der Auflassungsvormerkung handelt es sich um eine vertragliche Vormerkung in Form eines Grundbucheintrags, die den Anspruch eines Grundstückkäufers bis zum endgültigen Übertrag des Eigentums absichert. Diese notarielle Eintragung ist als Sicherheitsinstrument in §883 des BGB geregelt. Die Auflassungsvormerkung stellt in Abteilung II des Grundbuchs den zweithäufigsten Eintrag dar.