Eine Abgeschlossenheitserklärung (auch Abgeschlossenheitsbescheinigung genannt) bescheinigt Immobilieninhabenden, dass ihre Immobilie aus räumlich abgeschlossenen, eigenständigen Wohneinheiten besteht. Diese Erklärung wird ins Grundbuch eingetragen. Sie dient dem Zweck, eine Immobilie räumlich möglichst genau zu definieren, um die entsprechenden Eigentumsverhältnisse einwandfrei darlegen zu können. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist für die Teilungserklärung notwendig. So wird eine Abgeschlossenheitserklärung bspw. benötigt, um eine Immobilie in einzelne Wohneinheiten zu untergliedern, die dann individuell verkauft werden.