Gemäß § 20 Einkommensteuergesetz (EStG) zählt der Gewinn aus den Darlehen bei natürlichen Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Darlehen im Privatvermögen halten, zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und müssen entsprechend versteuert werden. Die Besteuerung ändert sich, wenn es sich um juristische Personen handelt oder die Darlehen nicht im Privat-, sondern im Betriebsvermögen gehalten werden.

Ab dem 01.01.2021 führt die Immobiliengesellschaft (der Emittent) die Quellensteuer (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer) auf Ihre Zinsen der jeweiligen Zinsperiode, bei Fälligkeit für Sie ab. Über alle abgeführten Beträge des vergangenen Kalenderjahres erhalten Sie von der jeweiligen Immobiliengesellschaft zu Beginn des Folgejahres eine Auflistung („Steuerbescheinigung Zinsauszahlungen“) per PDF, welche Sie jederzeit in Ihrem iFunded Dashboard abrufen können. Mit dieser Steuerbescheinigung verfahren Sie wie mit der Steuerbescheinigung, die Sie von Ihrer Bank auch für Ihre übrigen Kapitaleinkünfte erhalten.

Ausführliche Hinweise zur Besteuerung finden Sie im jeweiligen Investment-Memorandum der Projekte. Dies stellt jedoch keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar.
Bei Fragen zu Ihrer Einkommensteuererklärung oder sonstigen steuerlichen Themen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an Ihr Finanzamt.