Berlin, 20. April 2017iFunded.de unterstützt die Einschätzung der Bundesregierung zu einer möglichen Regulierung des Crowdinvestings. „Wir teilen die Ansicht der Bundesregierung. Die Ausnahme zur Prospektpflicht bei Nachrangdarlehen bis zu einer Höhe von 2,5 Millionen Euro ist nicht das geeignete Mittel, um Anleger zu schützen, wenngleich es den Plattformen das Geschäft auf Grund der geringeren Kosten für die Emittenten erleichtert und somit ein entscheidender Wachstumstreiber für Crowdfunding in Deutschland ist“, sagt Michael Stephan, Gründer und Geschäftsführer von iFunded.de, einer führenden Crowdinvesting-Plattform mit Fokus auf Immobilien. Die Bundesregierung erwägt Immobilienfinanzierungen aus dem Anwendungsbereich des § 2a Vermögensanlagegesetz auszunehmen. Die Befreiung zur Prospektpflicht entfiele damit.

Pressemitteilung iFunded