Die Regulierung von Crowdinvestings in Immobilien soll deutlich verschärft werden. Einige Anbieter haben für den Ernstfall bereits Pläne – und können ihr sogar Gutes abgewinnen.

Crowdinvesting Regulierung: iFunded in der Presse
Die Politik will das Crowdinvesting an die Leine legen – mit Folgen für die Anbieter (Foto: Robert Zunikoff/unsplash.com)

Bisher gilt für Crowd-Funding-Plattformen, dass sie von der Prospektpflicht des Vermögensanlagegesetzes ausgenommen sind. Voraussetzung ist, dass sie maximal 2,5 Millionen Euro bei den Anlegern einwerben und ein einzelner Privatanleger nicht mehr als 10.000 Euro investieren darf.

Wir haben Anbieter gefragt, welche Folgen eine Änderung für sie hätte:

Die Bundesregierung zieht in Betracht, dass Immobilien-Crowd-Funding nicht mehr von der Ausnahme bei der Prospektpflicht profitieren soll. Welche Auswirkungen hätte dies auf Ihre Geschäftstätigkeit?

Lars Kammer, Geschäftsführer Rea Capital: „In der Antwort der Bundesregierung zeigt sich vor allem die Sorge vor einer möglichen Immobilienblase sowie der vordringliche Schutz des Kleinanlegers vor möglichen schwarzen Schafen des Crowd-Investments. Was den Immobilienmarkt betrifft, sehen wir keine Anzeichen für eine Immobilienblase. Und mit Blick auf den Anlegerschutz: Die Crowd-Investitionen der Privatanleger sichern wir bei Rea Capital zusätzlich in Form einer erstrangigen Grundschuld auf eine Bestandsimmobilie ab. Gegen die schwarzen Schafe auf dem sogenannten grauen Kapitalmarkt ist die Bafin auch bisher vorgegangen. Die Immobilienfinanzierung bei der Schwarmfinanzierung generell auszuschließen oder regulatorisch weiter zu verschärfen, würde unser Geschäft selbstverständlich grundlegend verändern. Aber nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Warten wir ab, was das Wahljahr bringen wird.“

Frank Noé, Geschäftsführer Zinsbaustein.de: „Die Regulierungspläne bedeuten für uns genau wie für alle anderen Anbieter von Immobilien-Crowd-Investing, dass wir künftig auch für kleinere Projekte unter 2,5 Millionen Euro Prospekte erstellen müssten. Das ist mit einem enormen Aufwand verbunden und kaum zu leisten. Da sich größere Projekte meist an semi-professionelle und professionelle Investoren richten, würden einfache, direkte und transparente Immobilieninvestments für private Personen zumindest erschwert beziehungsweise wären unter Umständen gar nicht mehr möglich. Crowd-Investing hat die Anlageklasse demokratisiert. Durch ihre Regulierungspläne stellt die Bundesregierung diese Demokratisierung jetzt in Frage.“

Dr. Guido Sandler, Vorstand Bergfürst: „Wir würden auf prospektpflichtige Angebote ausweichen. Bergfürst hat bereits erfolgreich Emissionen auf Grundlage des Wertpapierprospektgesetzes mit Bafin-gebilligtem Wertpapierprospekt durchgeführt. Das verlängert zwar die Projektlaufzeiten und erhöht die Kosten. Andererseits gibt es keine Begrenzung beim Investmentbetrag für natürliche Personen.“

Weiterlesen